Rechtsgeschichte. Susanne Hähnchen
gewählt. Er setzte verschiedene Gesetze gegen den Widerstand des Senats durch, u. a. zur Versorgung der Veteranen des Pompeius mit Land. Im Volk war er sehr beliebt und erhielt durch ein Plebiszit das prokonsularische Imperium als Statthalter über die Provinzen Gallia Cisalpina (Oberitalien), Illyricum (Dalmatien) und Gallia Narbonensis (Südfrankreich), bis 49 v. Chr. verlängert um weitere fünf Jahre. Während dieser Zeit, im Jahre 52 v. Chr., warf er den Aufstand der Gallier unter Vercingetorix nieder.
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Bereits im Jahr 53 v. Chr. endete das Triumvirat. Crassus war im Krieg gegen die Parther gefallen. Pompeius versuchte in Rom, die politischen Fäden in der Hand zu behalten und näherte sich dem Senat an. Er bekleidete ab 52 v. Chr. das Amt eines consul sine collega, eines Konsul ohne Kollegen, also eine neue Art von Diktatur (Rn. 85, 98). Nach einer lex Pompeia vom Jahre 52 v. Chr. sollten Provinzstatthalter künftig wieder vom Senat ausgewählt werden sowie zwischen Statthalterschaft und Höchstmagistratur mindestens fünf Jahre liegen. Caesar nahm dieses Gesetz zu recht persönlich. Verhandlungen zwischen Caesar auf der einen sowie dem Senat und Pompeius auf der anderen Seite scheiterten. Dabei verweigerte Caesar u. a. die einseitige Auflösung seiner Legionen. Nach Ablauf seines Prokunsulats 49 v. Chr. beschloss der Senat ein gegen Caesar gerichtetes senatus consultum ultimum (Rn. 87).
Die Legionen des römischen Heeres standen in den Provinzen unter dem Kommando der Provinzstatthalter. Gestützt auf die militärische Macht der Legionen dreier Provinzen überschritt Caesar am 11.1.49 v. Chr. das Grenzflüsschen Rubikon in Norditalien, angeblich mit dem Ausspruch alea iacta est (der Würfel ist geworfen). Sein Verhalten war insofern revolutionär bzw. rechtswidrig, als er Kommandogewalt nur in seinen Provinzen gehabt hatte und nach Beendigung der Statthalterschaft an sich gar keine mehr.
Der anschließende Bürgerkrieg endete mit Siegen Caesars. Pompeius war 48 v. Chr. auf der Flucht nach Ägypten zu der dort mit ihrem Bruder Ptolomaios regierenden Königin Kleopatra ermordet worden.
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Schon 49 v. Chr. hatte sich Caesar durch Plebiszit (!) zum Diktator ernennen und in den Folgejahren mehrfach zum Konsul wählen lassen. 46 v. Chr. erhielt er die Diktatur auf 10 Jahre, im nächsten Jahr wohl durch einen Senatsbeschluss die Diktatur zur Führung der Staatsgeschäfte auf Lebenszeit. Er hatte die sacrosanctitas eines Volkstribunen (Rn. 46), ohne das Amt selbst zu bekleiden. Als erster Römer ließ er sich auf Münzen abbilden, geschmückt mit einem Kranz, wie ihn die altrömischen Könige getragen haben mögen.
Ob Caesar wirklich nach der Königswürde gestrebt hat, ist unter den Historikern umstritten. 44 v. Chr. ermordeten ihn vor einer Senatssitzung in Rom der Senatsaristokratie nahe stehende Verschwörer, angeführt von Iunius Brutus, einem Urenkel des Volkstribunen Livius Drusus, Freund Ciceros und Parteigänger des Pompeius. Brutus beging Selbstmord nach der Schlacht bei Philippi, 42 v. Chr. Sein Onkel Cato Uticensis hatte sich 46 v. Chr. das Leben genommen wegen des Untergangs der republikanischen Freiheit. Die Caesarmörder beriefen sich zu ihrer Rechtfertigung auf einen Eid, den das römische Volk nach Vertreibung der Könige geschworen haben soll. Danach wollte kein Römer jemals wieder die Herrschaft eines Königs dulden.
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Caesar hatte seine politischen Gegner nicht mit Proskriptionen verfolgt, wie Marius und Sulla, sondern versucht, sich mit ihnen zu versöhnen (clementia Caesaris, die sprichwörtliche Milde Caesars). Auch um eine Verständigung mit Cicero war er bemüht.
Caesar ließ Kolonien auf dem italienischen ager publicus und in den Provinzen gründen, nicht nur zur Versorgung seiner Veteranen, sondern auch für die Neuansiedlung des römischen Stadtproletariats. Schon 49 v. Chr. hatte er den Einwohnern Italiens das römische Bürgerrecht verliehen. Städten in den Provinzen, vor allem in Spanien und Südfrankreich, verschaffte er das latinische Recht (römisches commercium und connubium; Wahlrecht für Ratsherren). Verdiente Persönlichkeiten in den Provinzen wurden römische Bürger.
Caesar betätigte sich stark als Gesetzgeber. Er erließ eine einheitliche Gerichtsordnung für Gallia Cisalpina (lex Rubria) und eine Munizipalordnung für Italien (lex Iulia municipalis). Sein Plan, das ius civile zu kodifizieren, blieb unausgeführt.
Die Zahl der Senatoren erhöhte er auf 900, darunter viele aus dem ländlichen Italien, aus Spanien und Gallien. In Caesars Wirken kündigte sich die neue Herrschaftsform des Prinzipats bereits an, aber auch die Umwandlung des römischen Gemeinwesens von einem städtischen Herrschaftszentrum zu einem Flächenstaat.
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Nach dem Tode Caesars bildeten Octavianus (Großneffe und Adoptivsohn Caesars), Marcus Antonius und Marcus Aemilius Lepidus 43 v. Chr. das zweite Triumvirat. Durch ein Plebiszit ließen sie sich als tresviri rei publicae constituendae diktatorische Befugnisse für fünf und später für fünf weitere Jahre übertragen. Mit den Anhängern der Caesarmörder kam es zum Bürgerkrieg, in dem diese 42 v. Chr. bei Philippi eine entscheidende Niederlage erlitten. Octavian ließ (ohne selbst daran interessiert zu sein) auf Betreiben des Antonius Cicero hinrichten. Lepidus trat 36 v. Chr. zurück. Octavian herrschte zunächst im Westen des Reiches, Antonius im Osten. Mit der ägyptischen Königin Kleopatra hatte Antonius drei Kinder (nachdem sie schon einen Sohn von Caesar hatte). Schließlich kam es zum Machtkampf zwischen Octavian und Antonius. Kleopatra und Antonius begingen Selbstmord nach der Seeschlacht bei Aktium an der Westküste Griechenlands (31 v. Chr.).
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Octavians Triumviralgewalt endete 32 v. Chr. Von 31 bis 23 v. Chr. war er Konsul. Schon 36 v. Chr. hatte er sich – wie früher Caesar – die tribunizische sacrosanctitas (Unverletzlichkeit) verleihen lassen. 30 v. Chr. kam das ius auxilii (Interzessionsrecht als Volkstribun) hinzu. Ebenfalls nach dem Vorbild seines Adoptivvaters Caesar und in Anlehnung an das Institut der Klientel ließ er sich 32 v. Chr. einen Gefolgschaftseid Italiens und der westlichen Provinzen schwören (coniuratio Italiae et provinciarum). Politisch richtete sich dieser Eid gegen seine Widersacher im Osten des Reiches. Nach seinem Triumph im Jahre 29 hatte er keine militärischen Befugnisse mehr. Am 13.1.27 v. Chr. gab er die ihm verbliebenen Rechte feierlich an den Senat zurück, empfing jedoch neue, die seine künftige Herrschaft als princeps (Kaiser) unter dem Namen Augustus begründeten (Rn. 135).
1. Grundlegende Veränderungen
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Das alte Zivilrecht (ius civile) der XII Tafeln zeichnete sich durch hohen Formalismus aus und war grundsätzlich nur für römische Bürger anwendbar (Rn. 42, 56 ff). Seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. fanden nicht nur kriegerische Eroberungen statt, sondern der Handel – insbesondere mit Nichtrömern – dehnte sich aus. Hierfür brauchte man neue Lösungen. Sie entwickelten sich parallel zu den älteren Formen vermutlich in der Rechtsprechung des praetor peregrinus (Rn. 80, 119) und begründeten nicht unwesentlich den späteren Ruhm des römischen Rechts.
2. Gesetzgebung
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