Handbuch Ius Publicum Europaeum. Monica Claes
Verfassungen und Gesetze
Verfassungen:
Verfassung Bosnien-Herzegowina vom 14.12.1995:
https://www.legislationline.org/download/action/download/id/3203/file/BiH_Constitution_1995_amended2009_en.pdf [Englisch, zuletzt geändert: 2009]
Verfassung Kosovo vom 9.4.2008:
http://www.kryeministri-ks.net/repository/docs/Constitution1Kosovo.pdf [Englisch, zuletzt geändert: 2008]
Verfassung Kroatien vom 21.12.1990:
http://verfassungen.eu/hr/verf90-i.htm [Deutsch, zuletzt geändert: 2010],
https://www.usud.hr/sites/default/files/dokumenti/The_consolidated_text_of_the_Constitution_of_the_Republic_of_Croatia_as_of_15_January_2014.pdf [Englisch, zuletzt geändert: 2014]
Verfassung Mazedonien vom 17.11.1991:
https://www.sobranie.mk/the-constitution-of-the-republic-of-macedonia.nspx [Englisch, zuletzt geändert: 2014]
Verfassung Montenegro vom 22.10.2007:
http://www.wipo.int/edocs/lexdocs/laws/en/me/me004en.pdf [Englisch, zuletzt geändert: 2007], http://www.skupstina.me/images/documents/constitution/amendments_I_to_XVI_to_the_constitution_of_montenegro.pdf [Englisch, zuletzt geändert: 2013]
Verfassung Serbien vom 30.9.2006:
http://www.wipo.int/wipolex/en/details.jsp?id=7378 [Englisch, zuletzt geändert: 2006]
Verfassung Slowenien vom 23.12.1991:
http://www.verfassungen.eu/sl/verf91-i.htm [Deutsch, zuletzt geändert: 2013], http://www.us-rs.si/media/constitution.pdf [Englisch, zuletzt geändert: 2013]
Verfassungsgerichtsgesetze:
Rules of procedure Bosnien-Herzegowina in der Fassung vom 27.11.2014:
http://www.ccbh.ba/osnovni-akti/pravila-suda/uvod/?title=uvod&second=true
VGG Kosovo vom 16.12.2008:
http://www.confeuconstco.org/en/congress/congress-XVI/Law_of_the_Constitutional_Court_of_Republic_of_Kosovo_-_E.pdf
VGG Kroatien vom 3.5.2002:
https://www.usud.hr/en/constitutional-act
Rules of procedure Mazedonien vom 9.11.1992:
http://www.ustavensud.mk/domino/WEBSUD.nsf
VGG Montenegro vom 27.10.2008:
http://www.ustavnisud.me/ustavnisud/skladiste/blog_2/obajava_105/fajlovi/Law on the Constitutional Court of Montenegro.pdf
VGG Serbien vom 28.11.2007 in der Fassung vom 14.12.2015:
http://www.ustavni.sud.rs/page/view/en-GB/237-100030/law-on-the-constitutional-court
VGG Slowenien vom 15.7.2007:
http://www.us-rs.si/media/constitutional.court.act.full.text.pdf
Gerichtliche Entscheidungen:
Die Entscheidungen der Verfassungsgerichte sind, soweit sie ins Englische übersetzt wurden, auf den Websites der jeweiligen Gerichte zu finden:
Bosnien-Herzegowina: | www.ccbh.ba/?lang=en |
Kosovo: | www.gjk-ks.org/en |
Kroatien: | www.usud.hr/en |
Mazedonien: | www.ustavensud.mk/?page_id=5228&lang=en |
Montenegro: | www.ustavnisud.me/ustavnisud/index.php |
Serbien: | www.ustavni.sud.rs/page/home/en-GB |
Slowenien: | www.us-rs.si/en |
I. Einleitung[*]
1
Ganz unterschiedliche Entwicklungslinien haben zur Entstehung der europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit beigetragen.[1] In Jugoslawien und seinen Nachfolgestaaten scheinen viele dieser Linien zusammenzulaufen. Die föderale Struktur spielte im ehemaligen Jugoslawien offenbar keine bedeutende Rolle,[2] die Spannung zwischen staatlicher und gesellschaftlicher Organisation war wesentlich wichtiger. Für die heutigen Verfassungsgerichte kommt dem föderalen Faktor höchstens in Bosnien-Herzegowina, dem einzig noch verbliebenen föderalen Staat,[3] Bedeutung zu. Dagegen kann die Verfassungsgerichtsbarkeit und ihre Transformationsrolle in allen ex-jugoslawischen Staaten als Reaktion auf autoritäre Herrschaft gedeutet werden. Die dritte auf die Integration im Europarat[4] abstellende Entwicklungslinie ist hier ebenfalls einschlägig. Der Übergang zur Demokratie sollte auch in ex-Jugoslawien die Zugehörigkeit zu Europa und zum europäischen Rechtsraum signalisieren. Gleichzeitig sollte nicht übersehen werden, dass die Einrichtung von Verfassungsgerichten im post-kommunistischen Mittel- und Osteuropa so selbstverständlich erschien, dass diese Institution in der Lehre kaum problematisiert wurde.[5] Jedenfalls spielen hier normativistische Anliegen wie der von Kelsen befürwortete Stufenbau der Rechtsordnung, auf den sich die Einrichtung eines Verfassungsgerichts gründen sollte, eine untergeordnete Rolle. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass es ein „Modell“ der europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit, das den Vergleich der sieben ex-jugoslawischen Verfassungsgerichte erheblich erleichtern würde, nicht gibt.[6] Die gegenwärtige Landschaft der Verfassungsgerichtsbarkeit ist im Gegenteil durch zahlreiche Differenzierungen und neuere, teilweise aus anderen Rechtsordnungen übernommene, Entwicklungen gekennzeichnet.[7]
2
Um sowohl die nationalen Eigenheiten zu respektieren als auch die Gemeinsamkeiten der ex-jugoslawischen Verfassungsgerichte zu unterstreichen, muss der Vergleich daher einen Mittelweg suchen. Dieser kann in einer Zusammenschau von Vergangenheit und Zukunft gefunden werden, wobei die Vergangenheit im historischen Kontext und die Zukunft im Mitwirken am europäischen Rechtsraum verkörpert ist.
1. Ältere Vergangenheit: Der historische Kontext Jugoslawiens
3
Jugoslawien, das waren drei Staaten: das 1918 auf den Trümmern der österreichisch-ungarischen Monarchie gegründete Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, ein unitarischer Staat, die 1945 gegründete Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (SFRJ), ein Bundesstaat, und die kleine Föderation von Serbien und Montenegro zwischen 1992 und 2003. Im sozialistischen Lager schlug Jugoslawien einen Sonderweg ein, weil es nach dem frühen Bruch mit der Sowjetunion ein eigenes politisches System schuf, welches sich namentlich durch seine wirtschaftliche und soziale Selbstverwaltung als Symbol für das „Absterben des Staates“[8] und für die Demokratie auszeichnete. Das jugoslawische Modell der Selbstverwaltung führte insbesondere zu wachsenden Rechtssetzungsbefugnissen der territorialen Körperschaften, Republiken und Provinzen sowie der unzähligen sozialen und wirtschaftlichen Organisationen. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit hat den Verfassunggeber von 1963 zur Errichtung eines Bundesverfassungsgerichts, dem bald