Handbuch Ius Publicum Europaeum. Monica Claes

Handbuch Ius Publicum Europaeum - Monica  Claes


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EGMR als Spiegel nationaler Anforderungen77 – 80

       1. Auswahl der Richter des EuGH77

       2. Auswahl der Richter des EGMR78, 79

       3. Schlussfolgerungen für die Betrachtung der nationalen Gerichte80

       VIII. Ziele und Prinzipien in der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung der Richterbestellung81 – 101

       1. Konkrete Ziele82 – 88

       a) Erfahrung der Richter82, 83

       b) Rechtlicher Sachverstand84, 85

       c) Unabhängigkeit und Unparteilichkeit86

       d) Pluralismus87

       e) Distanz zu politischen Entscheidungsträgern88

       2. Allgemeine Verfassungsprinzipien89 – 101

       a) Rechtsstaatlichkeit90 – 94

       b) Demokratische Legitimation95 – 98

       c) Gewaltenteilung99 – 101

       IX. Der Fall Polen: Missachtung von Bestellungsregeln als erster Schritt der Demontage eines Gerichts102 – 109

       1. Der verfassungsrechtliche Rahmen103

       2. Die Vorgeschichte104

       3. Die Richterwahlen im Jahr 2015105

       4. Die Gesetzesänderungen im Dezember 2015 und ihre Auswirkungen106 – 109

       X. Schluss110 – 116

       Bibliographie

      Allgemeine Hinweise

Abkürzungen:
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
BGG Bundesgesetz über das Bundesgericht
BVerfGG Bundesverfassungsgerichtsgesetz
B-VG Bundes-Verfassungsgesetz
EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
EuGH Gerichtshof der Europäischen Union
EUV Vertrag über die Europäische Union
GG Grundgesetz
GO-BR Geschäftsordnung des österreichischen Bundesrates
GRC Charta der Grundrechte der Europäischen Union
VfGG Verfassungsgerichtshofsgesetz
VfGH Verfassungsgerichtshof

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      Für die Effektivität und Legitimität einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit im demokratischen Rechtsstaat ist die Auswahl der Richter entscheidend. Dieser Beitrag ist der Wahl der Richter gewidmet, wobei im


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