Herrschaft der Angst. Imad Mustafa

Herrschaft der Angst - Imad Mustafa


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die ›Sozial-, Wirtschafts-, Finanz- und Justiz-Verfassung‹, von der Errichtung der Deutschen Rentenbank über Betriebsstilllegungen bis zur Schaffung der Reichsbahn und der Steuergesetzgebung.« 24

      Dass genau jener Staatsrechtler wenig später – zusammen mit Carl Schmitt – zum Kronjuristen des Dritten Reiches avancierte und die Diktatur staatsrechtlich rechtfertigte, gehört zur Ironie der Geschichte.

      Fast im selben Atemzug behauptete er, »für die Erhaltung einer starken Demokratie« zu sein, um zwei Atemzüge später dem Verlangen Stresemanns nach einem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen.

      Gesetz zum Schutz der Republik 1922

      Anlass des »Republikschutzgesetzes« war die Ermordung von Reichsaußenminister Walther Rathenau. Zu dieser Zeit war eine Minderheitsregierung unter Josef Wirth an der Macht. Unterstützt wurde sie u. a. von der SPD.

      Das Republikschutzgesetz ist in mehrerlei Hinsicht etwas Besonderes. Es sollte nicht per Notverordnung, also nicht mithilfe des § 48 der Weimarer Verfassung (ein Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten im Ausnahmezustand) vorübergehend Grundrechte suspendieren, sondern in die Verfassung eingreifen, sie in ihrem Wesensgehalt verändern. Dazu brauchte man in der Weimarer Republik eine Zweidrittel-Mehrheit im Reichstag. Das bedeutet, dass dieses »Gesetz zum Schutz der Republik« substanziell viel eingreifender war, als die zahlreichen Notverordnungen, die nur in ihrer Befristung gelten sollten.

      Schwammiger und unbestimmter konnten die Formulierungen nicht gewählt werden, um Demonstrationen, Vereine und Organisationen mit Verweis auf § 1 zu verbieten.

      Unter § 4 wird strafrechtlich verfolgt, wer zu Gewalttaten gegen Regierungsmitglieder aufruft, diese »verherrlicht oder billigt, oder wer solche Gewalttaten belohnt oder begünstigt«. Mit diesem Paragrafen werden also explizit keine Straftaten verfolgt, sondern Willensbekundungen, wobei der Vorwurf reicht, sie »begünstigt« zu haben.

      Es ist sehr aufschlussreich, ein paar Stimmen zu Wort kommen zu lassen, die die Debatte im Reichstag zu diesem Gesetz skizzieren. Das rechte, deutschnationale Lager wollte etwas zur Beruhigung beitragen, denn der Mord an Walther Rathenau hatte tatsächlich Millionen auf die Straße getrieben, die viel mehr forderten als die Bestrafung der Täter. Um zu verhindern, dass die Arbeitermassen die Republik selbst retten bzw. beschützen, musste man Handlungsfähigkeit demonstrieren und die Wut der Menschen kanalisieren. Man müsse »taktisch« vorgehen, so der Reichskanzler Joseph Wirth. Das ist nichts besonders Neues. Umso bemerkenswerter sind die Gründe, die die Linke (SPD/USPD) für ihre Zustimmung anführten.

      Im Reichstagsprotokoll wird die Eröffnungsrede des Reichskanzlers Joseph Wirth, Mitglied der Deutschen Zentrumspartei (Vorläufer der CDU), so wiedergegeben:

      Später mischt sich Wirth wieder in die Debatte ein:

      Reichskanzler (Joseph Wirth) ergreift nochmals das Wort und weist auf die schweren Gefahren hin, die sich ergeben würden, falls das Gesetz etwa auch gegen links gerichtet werde. Ein Gesetz zum Schutze der Verfassung könne die Lage nicht meistern. Außerdem sei es unmöglich, auf Grund des Art. 48 der Reichsverfassung in Deutschland auf die Dauer zu regieren; hierdurch entstehe auch eine zu starke Belastung des Reichspräsidenten gegenüber der öffentlichen Meinung. Teile des Gesetzes seien sowieso gegen alle gerichtet. Er sei der Auffassung, daß die monarchistische Bewegung gerade in Bayern im Wachsen sei. Die Tätigkeit der Monarchisten sei seines Erachtens die folgende: Man wolle durch solche Bluttaten wie die Ermordung Rathenaus die Arbeiterschaft zum Aufruhr reizen, um dann im allgemeinen Wirrwarr die Regierung an sich zu reißen.

      Für die SPD begründete Gustaf Adolf Bauer das Gesetz folgendermaßen:

      Es gibt kaum ein besseres Beispiel für politischen Irrsinn: USPD und SPD wollten allen Ernstes die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Richter damit beauftragen, die Republik vor »monarchistischen Bestrebungen« und »Republikfeinden« zu schützen? Es gehörte sehr viel Geschichtsvergessenheit dazu, um auf diese Weise die »monarchistischen Gefahren« bekämpfen zu wollen. Als die SPD 1919 unverdienterweise an die Macht kam und mit Friedrich Ebert den Reichspräsidenten stellte, hätte sie die Forderungen erfüllen können, einen radikalen Bruch mit dem alten monarchistischen, autoritären Beamtenapparat zu vollziehen. Doch die SPD fühlte sich vielmehr denen verpflichtet, die den Ersten Weltkrieg politisch und militärisch zu verantworten hatten. Dieser Beamtenapparat sollte nun, drei Jahre später, die »Republik« im Kampf gegen rechts retten?

      Was mit dem Republikschutzgesetz tatsächlich geschaffen wurde, ist etwas ganz Anderes und etwas sehr Vorhersehbares: Genau jene politischen Kreise im Apparat, die man völlig unbehelligt gelassen hatte, nahmen das »Geschenk« gerne entgegen und wendeten es in aller Gründlichkeit an: gegen links, gegen alle, die sie für links hielten. Dies ist ein bedrückendes und eindringliches Beispiel dafür, wie man mit einer »legalen Diktatur« nicht die »illegale Diktatur« verhindert,


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