Die Katholizität der Kirche. Dominik Schultheis

Die Katholizität der Kirche - Dominik Schultheis


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des Heiligen Geistes ist: „Beschreibungen des Prozesses der Heiligung der Kirche durch den Heiligen Geist, das heißt, in diesem Vorgang der Heiligung fasst sich das Wesen der Kirche zusammen.“126 Diese Kennzeichen sind einerseits und für sich genommen jedermann empirisch erkennbar, andererseits aber als Wirkung des Heiligen Geistes nur dem Glaubenden evident.127 Luthers notae „zeigen […] die unsichtbare Kirche […] sichtbar an, ohne sie selbst ihrem Wesen nach sichtbar zu machen.“128 Das Wort Gottes und der Glaube sind sowohl Seinsgrundals auch Erkenntnisgrund der Catholica, oder anders gesagt: deren Seinsgrund (der Glaube als Glaube der Kirche) ist zugleich ihr Erkenntnisgrund (der Glaube als je individuell geglaubter Glaube).129

      Die Catholica ist für Luther „nicht institutionell, ist […] kein Organ, keine Institution, keine Anstalt, kein Handlungsträger und keine Handlungsform – und kann […] das auch nicht sein“130. Kirche ist die Versammlung der Gläubigen vor Ort, die auf die Frohe Botschaft hören und die Sakramente feiern. Im gottesdienstlichen Vollzug erschließt sich das Wesen der Kirche; jede Gemeindeversammlung ist wesentlich mit einem Bezug zur Catholica versehen, ohne ganz Kirche zu sein. Folglich zielt Katholizität für Luther zuallererst auf die geglaubte Kirche als geistige (unsichtbare) Größe, auf das christlich heilige Volk, das an Christus glaubt und in diesem einen Glauben sich versammelt, „geistlich und nicht leiblich“131. Diese katholische Kirche wird überall dort evident, wo die Frohe Botschaft verkündet, geglaubt und gelebt sowie die Sakramente rechtmäßig gespendet werden, also in jeder Ortskirche. In ihnen ist die Heilsuniversalität Christi im Heiligen Geist zugegen und kann dort erfahren werden:

      „Christliche Kirche und christliche Heiligkeit ein gemeiner Name und ein gemein Ding ist allen Kirchen und Christen in der Welt, daher man es nennet Catholicum […] Denn christliche Heiligkeit oder gemeiner Christenheit Heiligkeit ist die, wenn der Heilige Geist den Leuten Glauben gibt an Christus und sie dadurch heiligt“132.

      Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass die Katholizität bei Luther für „das Zeugnis einer geistlichen Realität [steht] und die Aufgabe […], jene Universalität und die Gemeinschaft der wahrhaft Gläubigen (Ecclesia spiritualis) erfahrbar zu machen in den partikularen Kirchen (singulae Ecclesiae) und in deren Gesamtheit (Ecclesia universalis).“133 Luther wörtlich:

      „daher heißt es eine heilige catholica oder christliche Kirche, dass da ist einerlei reine und lautere Lehre des Evangelii und äußerlich Bekenntnis derselben an allen Orten der Welt und zu jeder Zeit, unangesehen, was sonst für Ungleichheit und Unterschied des äußerlich leiblichen Lebens oder äußerlicher Ordnungen, Sitten und Zeremonien sind“134.

       4.2.1.2Katholizität bei Philipp Melanchthon

      Philipp Melanchthon versucht die theologische Haltung und Orthodoxie der sich zunehmend herausbildenden reformatorischen Kirchen, welche seiner Meinung nach in ungebrochener Kontinuität zur Kirche der Väter stehen, als eine nicht mehr zu leugnende Wirklichkeit neben der „ecclesia Romana“ darzulegen. Dabei lässt er – bedingt durch die auf das lutherische Rechtfertigungsverständnis konzentrierte Frage nach der Orthodoxie der reformierten Kirchen – in seinem, wie Wiedenhofer konstatiert, sich entwickelnden, aber seit 1530 wesentlich einheitlichen Kirchenbegriff eine Tendenz zu einer Konfessionskirche spürbar werden.135 Anders als Luther, bei dem wahre (die reformierte) und falsche (die römische) Kirche in einem Kirchentum im „eschatologischen Streit beieinander“136 waren, sieht er beide „Kirchen“ sich zunehmend als Kontrahenten gegenüber stehen, unbeschadet dessen, dass es in der „ecclesia Romana“ durchaus Glieder der wahren Kirche (Catholica) geben könne.137 Wiedenhofer bescheinigt Melanchthon eine zwar unter formalen und strukturellen Gesichtspunkten überraschende Nähe zum zeitgenössischen katholischen Kirchenverständnis, betont aber zugleich dessen dezidierte inhaltlich pointierte Gegenposition.138

      In Melanchthons Kirchenverständnis verschiebt sich stärker als bei Luther der Akzent auf eine Kirche als empirische Größe: „Est autem ecclesia congregatio sanctorum, in qua evangelium pure dicetur et recte administrantur sacramenta“139. Damit übernimmt Melanchthon Luthers nichtinstitutionellen Ansatz eines Kirchenverständnisses, legt für ihr Wesen jedoch zugleich institutionelle Elemente zugrunde: Die Versammlung der „wahren“ Kirche („ecclesia congregata“) geht zwar vom Wort Gottes aus; dieses aber ergeht „nicht einfach unvermittelt und frei […], sondern vom ministerium Evangelii vermittelt“140. Damit misst Melanchthon der an sich nichtinstitutionellen „congregatio sanctorum“ im Amt eine evidente Größe bei.141

      Konsequenterweise überträgt Melanchthon die bei Luther für die empirische Kirche nur zweitrangige Frage nach der Katholizität auf die sichtbare „lutherische“ Kirche: „Die Kirchen, die unser Bekenntnis angenommen haben, sind wahrhaftig Glieder der katholischen Kirche, da ja die Lehre unserer Kirche mit derjenigen der Alten Kirche übereinstimmt“142. Demgemäß versteht er die Katholizität im offenbarungstheologischen Sinne, meint mit ihr aber keine nota ecclesiae im alten Sinne. Vielmehr versteht er darunter eine überempirische, geistliche Größe, die der Kirche allgemein zukomme, „da sie die Menschen über die verschiedenen Traditionen hinaus auf den einen Christus hin eint. Christen stimmen im Evangelium zusammen, haben denselben Heiligen Geist und dieselben Sakramente.“143 Wie Luther interpretiert auch Melanchthon die klassischen notae als dynamische Vorgänge, als ein Geschehen von Rechtfertigung.144

       4.2.1.3Katholizität in heutiger evangelisch-lutherischer Sicht

      Katholizität verwirklicht sich nach heutigem evangelisch-lutherischem Verständnis wesentlich in der Gottesdienst feiernden Ortsgemeinde als prototypischer Existenzform der „congregatio sanctorum“.145 In der das Wort Gottes hörenden und die Sakramente empfangenden versammelten Gottesdienstgemeinde ist der Auferstandene im Heiligen Geist real zugegen. Die Ortsgemeinde ist somit die primäre Form von Kirche. Dabei hat jede Ortsgemeinde notwendigerweise einen wesentlichen universalkirchlichen Bezug, der sowohl räumlich als auch zeitlich bestimmt ist. Denn die Ortsgemeinden sind nur dann ganz Kirche, d.h. „katholische“ Kirche, wenn sie mit allen anderen Ortsgemeinden synchron wie diachron in Gemeinschaft stehen. Ohne diesen universalkirchlichen Bezug wären die Ortsgemeinden nicht Kirche.146 Anders als in der (römisch-)katholischen Kirche wird die Universalkirche allerdings ausdrücklich nicht als ekklesiologische Primärform von Kirche und damit als eine notwendig sichtbar-konkrete Größe verstanden. Vielmehr wird die Universalkirche als eine unsichtbare wesentliche Größe verstanden, folglich dessen auch die Katholizität primär „als Eigenschaft der geglaubten verborgenen bzw. unsichtbaren Kirche“147 gilt, die sich in den Ortsgemeinden verwirklicht.

      Die öffentliche Wortverkündigung und die rechtmäßige Sakramentenspendung obliegt nach evangelisch-lutherischem Kirchenverständnis primär dem presbyteralen Gemeindepfarramt, in das durch Ordination berufen wird. Das Gemeindepfarramt ist zum Dienst an der Einheit und der Katholizität beauftragt. Aufgrund der von Luther und Melanchthon herausgestellten wesentlichen universalkirchlichen Ausrichtung jeder Ortskirche – denn die Kirche übersteigt als „Catholica“ notwendigerweise ihre eigenen raum-zeitlichen Grenzen und erweist sich gerade darin als katholisch – ist die Ausgestaltung von übergemeindlichen landeskirchlichen Strukturen mit einem Landesbischof oder Präses an der Spitze im Sinne einer Episkopé notwendig. Diese stehen in enger und untrennbarer Einheit zu den presbyteralen Pfarrern.148 Die amtliche Gestalt wie die gesamte Verfassung der evangelisch-lutherischen Kirche stehen

      „im alleinigen Dienst desjenigen Gehalts, welcher das Wesen der Kirche begründet und von den Gestalten des Amtes zwar nicht zu treffen, wohl aber zu unterscheiden ist. Die zum amtlichen Hirtendienst Berufenen haben keinen anderen Auftrag, als der Stimme des einen Hirten Gehör zu verschaffen, der sich in Wort und Sakrament selbst zur Sprache zu bringen verheißen hat. […] Nicht die Macht formaler Autorität, sondern allein die Ohnmacht des Wortes und der sakramentalen Zeichenvollzüge, wie sie in der Heiligen Schrift kanonisch


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