Die Katholizität der Kirche. Dominik Schultheis

Die Katholizität der Kirche - Dominik Schultheis


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(„iuxta orbis catholici necessitates“), gemeint ist hier die Universalkirche, – ihren Obolus zur Unterstützung der katholischen Medienarbeit (sog. „Welttag der sozialen Kommunikationsmittel“) zu tätigen.

      IM 3,1 und IM 18 weisen mit der Verwendung des Adjektivs „catholicus“ die der Katholizität wesentliche weitere, extensive Dimension auf: Im ersten Fall zielt die Sendung der (katholischen) Kirche auf die Gesamtheit aller Menschen, um deren Heil willen Kirche überhaupt Kirche ist; im zweiten Fall wird die Sorgfaltspflicht der einzelnen Ortskirchen für das Gesamt der Universalkirche hervorgehoben.

       1.3Die Verwendung in LG

      Die am Ende der dritten Sitzungsperiode am 21.11.1964 verabschiedete Konstitution „Lumen Gentium“ (LG), das ekklesiologische Herzstück des Konzils, verwendet achtzehnmal das Adjektiv „catholicus“ (vgl. LG 8,2; 13,2.4; 14,1; 23,1; 25,1.3; 26,1; 28,4; 54; 67) und zweimal das Substantiv „catholicitas“ (vgl. LG 13,3 und 23,4).

      LG 8 verwendet das Adjektiv „catholicus“ dreimal. Zunächst führt der Artikel das Adjektiv „catholicus“ als eine der vier notae an, die der Kirche Jesu Christi seit dem Symbolum Apostolicum zugeschrieben werden, um die „wahre“ Kirche gegenüber häretischen Gruppen zu qualifizieren. Wie oben dargelegt wurde, eignet der nota „catholica“ sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Moment. Dabei lag – anders als im Selbstverständnis der Kirche in der Gegenreformation – der Schwerpunkt ursprünglich auf dem qualitativen Moment. Das quantitative Moment der Katholizität diente in der Abwehr häretischer Gruppen dem qualitativen Moment als Erkenntnisgrund; man könnte auch sagen, in der quantitativen Katholizität äußerte sich die der Kirche wesentlich qualitative Katholizität. Diese doppelte Sinnrichtung der Katholizität bemüht das Konzil im vorliegenden achten Artikel der Kirchenkonstitution. Die der wahren Kirche zukommende qualitative und quantitative Katholizität fungiert sodann als integrierende Größe, nimmt LG 8 doch erstmals die notwendige Sichtbarkeit der wahren Kirche Jesu Christi in den Blick, die in ihrer Sakramentalität gründet.

      Die Sakramentalität der Kirche ist Gegenstand der ersten sieben Artikel von LG. Hier wird das patristische Verständnis von Kirche als „Mysterium“ rezipiert und ihr Wesen als „Sakrament des Heils“ (vgl. LG 1) entfaltet. Artikel 8 kommt auf die Sichtbarkeit und geschichtliche Kontingenz der Kirche zu sprechen, eine Wirklichkeit, die, wenn Kirche als „Sakrament“ verstanden wird, notwendig mitzudenken ist. Kirche hat immer, will sie als Sakrament richtig verstanden sein, eine geschichtlichkontingente sowie darin eine (bleibend) göttliche, transzendente Wirklichkeit. Diese Betonung scheint dem Konzil wichtig gewesen zu sein, denn es ging ihm nicht um eine reine „Wiederbelebung der patristischen Sicht der Kirche“, deren „Begriff des Sakramentes […] noch nicht die instrumentelle Wirkursächlichkeit [umschloss], wie sie den mittelalterlichen Sakramentenbegriff auszeichnet.“254 Mit der Qualifizierung der Kirche als „Zeichen und Werkzeug“ („signum et instrumentum“) (LG 1), als geistlich-spirituelle Lebenswirklichkeit und empirisch fassbare Größe in der Welt, betont das Konzil vielmehr eine Sicht von Kirche, die „auf Erden konkret in der katholischen Kirche zu finden ist“255. Aufgehoben ist damit nicht das zuvor entfaltete Verständnis von Kirche als „Sakrament“, das ein univokes Sprechen über Kirche und eine Konzentrierung auf ihre rein juridisch-organisatorische Gestalt ausschließt. Beide Wirklichkeiten von Kirche, ihre notwendige Sichtbarkeit und ihr bleibendes Mysterium, sollen in der Wesensbeschreibung als „Sakrament“ ausgesagt sein, ohne dass es zu einer „vollkommene[n] Deckungs- und Umfangsgleichheit“256 zwischen katholischer Kirche („Ecclesia catholica“) und der Kirche Jesu Christi („unica Ecclesia“) (LG 8,2) kommt.

      Dass LG 8 infolge dessen als Nahtstelle zwischen „alter“ und „neuer“ Ekklesiologie angesehen werden kann, die die beiden Sichtweisen von Kirche als „societas perfecta“ einerseits und als „Sakrament“ andererseits zu verbinden und darin deren „komplexe Wirklichkeit“ (LG 8,1) auszusagen versucht, unterstreicht die zweite Belegstelle von „catholicus“ innerhalb des viel diskutierten Satzes: „Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird“ („haec Ecclesia, in hoc mundo ut societas constituta et ordinata, subsistit in Ecclesia catholica, a successore Petri et Episcopis in eius communione gubernata“ (LG 8,2)257. Wird „catholicus“ hier zwar im konfessionellen Sinn als von anderen Konfessionen unterscheidender Begriff verwendet, und wird die (römisch-)katholische Kirche als die unter der Führung des Bischofs von Rom konkretisierte bzw. verwirklichte („subsistit in“) Kirche Jesu Christi ausgesagt, so fällt doch in dieser an sich engen Formulierung insoweit eine „Weitung“ auf, als dass auf das frühere exklusivistische „römisch“ im Sinne einer „Ecclesia Romana“ ausdrücklich verzichtet wird. Grillmeier kommentiert diesen Sachverhalt dergestalt, dass die Konstitution bewusst die Katholizität der Universalkirche in den Blick nehmen wollte, um das frühere exklusivistische Verständnis von Kirche von vornherein abzuwehren und die Universalität der Kirche im Sinne ihrer Katholizität zu betonen.258 Dieses geweitete Kirchenverständnis drückt sich außerdem in der bewussten Verwendung des „weiteren“ Begriffes „subsistit in“ statt eines absoluten, engeren „est“ aus259. Und es kommt in der vom Konzil in LG 8,2 angesprochenen neu umrissenen Verhältnisbestimmung von katholischer Kirche zu den anderen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zum Tragen: Die Konstitution geht von „unterschiedlichen Elementen“ aus – dem Glaubensbekenntnis, den Sakramenten sowie dem kirchlichen Amt –, die nicht nur innerhalb der (römisch-)katholischen Kirche, sondern auch in anderen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu finden sind und die allesamt „zur katholischen Einheit hindrängen“ („unitatem catholicam“) (LG 8,2). Hier hat die Konstitution wieder die Una Sancta Catholica des Glaubensbekenntnisses als eine in der (römisch-)katholischen Kirche zwar verwirklichte, aber in ihr nicht abschließend und in erschöpfender Weise (absolut) verwirklichte und somit deckungsgleiche Größe im Sinn260. Darin heben die Konzilsväter die qualitative Dimension von Katholizität heraus, die nicht nur der (römisch-)katholischen Kirche, sondern allen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften gleichermaßen zukommt, sich aber – zumindest aus (römisch-)katholischer Sicht – notwendig in ihrer quantitativen Dimension erweist und darin zum unterscheidenden Kriterium ihrer Sichtbarkeit wird. Damit ist gesagt, dass „die eine wahre Kirche Christi existiert […]. Sie ist erkennbar und in ihrer Weise auch sichtbar […]. Aber [diese Form von sichtbarer] ‚Kirchlichkeit’ fällt nicht einfachhin mit der katholischen Kirche zusammen, weil auch kirchliche Elemente der Heiligung und der Wahrheit außerhalb zu finden sind.“261 „Katholisch“ ist nicht mehr nur, was „römisch“ ist, sondern was – im Sinne der qualitativen Katholizität – wahre Kirche Jesu Christi auszeichnet und repräsentiert im Unterschied etwa zu häretischen Gruppen, die von der wahren Kirche zu unterscheiden sind: sowohl hinsichtlich der Bewahrung des ganzen rechten katholischen und apostolischen Glaubens des Ursprungs (qualitative Katholizität) als auch hinsichtlich ihres weltweiten Engagements um der Vielen willen (quantitative Katholizität). Dass dies Fragen bezüglich der Heilsbedeutung der nichtkatholischen Kirchen und Kirchengemeinschaften sowie der Heilsnotwendigkeit der (römisch-)katholischen Kirche aufwirft, liegt auf der Hand, soll zu diesem Zeitpunkt aber nicht weiter verfolgt werden.

      Artikel 13, der die Katholizität des Volkes Gottes und analog der Kirche in ihrer spannungsreichen Dialektik von Einheit und Vielheit in den Blick nimmt, spricht in 13,2 von der „catholica Ecclesia“. Das Adjektiv „catholica“ zeigt hier weniger die Konfession „katholisch“ an, sondern charakterisiert die Kirche als Universalkirche: Kirche ist „katholisch“, d.h. universal und dies in einem doppelten Sinne: weltweit verbreitet und in der Vielheit und Vielgestaltigkeit in Orts- und Teilkirchen konkretisiert (quantitative Katholizität), zugleich aber notwendig geeint in der in der Fülle des einen Geistes gegebenen Communio der Orts- und Teilkirchen (qualitative Katholizität). Katholizität drückt die der Kirche eigene „Berufung zur Einheit und Einzigkeit“ aus bei gleichzeitiger Sendung, „in dieser Einheit alle Menschen und alle Zeiten zu erfassen“.262 Die der Kirche eigene Katholizität beruht schließlich


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