Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden. Kurt E. Böhme

Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden - Kurt E. Böhme


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die Ampelanlage aus, dann erfordert es die Verkehrslage zumeist, dass die Kraftfahrer auf ihr Vorrecht „phasenweise“ verzichten.[351]

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      Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist (§ 37 Abs. 2 StVO). Der Fahrzeugführer darf jedoch nur aus dem rechten Fahrzeugstreifen abbiegen und muss sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

      Zur Haftung der Straßenverkehrsbehörde wegen fehlerhafter Ampelschaltung siehe Kap. 3 Rn. 57.

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      1. Kapitel Die Haftung des Kraftfahrzeughalters und -führersV. Verhalten im Straßenverkehr › 16. Linien- und Schulbusse

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