Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden. Kurt E. Böhme

Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden - Kurt E. Böhme


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an Haltestellen darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.[378] Wenn Fahrgäste auf der Fahrbahn ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und solchem Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Bei Schulbussen ist i.d.R. ein Anhalten geboten, § 20 StVO.

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      1. Kapitel Die Haftung des Kraftfahrzeughalters und -führersV. Verhalten im Straßenverkehr › 17. Fußgänger

17. Fußgänger

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      Nach § 3 Abs. 2a StVO besteht eine besondere Sorgfaltspflicht des Fahrers gegenüber Kindern, erkennbar Hilfsbedürftigen und älteren Menschen.

      Zum Vorbeifahren an einem Gehweg s. Rn. 157, an Omnibussen und Haltestellen s. Rn. 249.

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